AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für MY PRETTY WEDDING
1) GELTUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN, KUNDENSERVICE
- Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für die Website von MY PRETTY WEDDING und myprettywedding.de und für sämtliche Verträge, die über das Ladenlokal MY PRETTY WEDDING von Herrn Fabian Küssel zwischen
- Ihnen als Privatkunden, oder Geschäftskunden im Folgenden „Kunde“ oder “Sie“ genannt, und
- Herrn Fabian Küssel, Brandlweg 16, 83543 Rott am Inn, im Folgenden „Anbieter“ oder „wir“ bzw. „uns“ genannt,
über Warenlieferung, die Vermietung von Waren, den Kauf von Waren oder die Herstellung von Waren für Hochzeitsfeierlichkeiten geschlossen werden. Dieses Angebot richtet sich an Privatkunden und Geschäftskunden (siehe Definition unten). Ein Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag kommt jeweils zustande mit Herrn Fabian Küssel.
- Verbraucherrechte: Die AGB enthalten die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu Ihren Verbraucherrechten.
- Abweichende (Geschäfts-)Bedingungen: Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich. Die Vereinbarung abweichender AGB bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt sowohl für Bedingungen, die nur in Teilen von diesen AGB abweichen, als auch für Bedingungen die in ihrer Gesamtheit von diesen AGB abweichen.
- Unverbindliches Angebot: Unsere beispielhaft dargestellten Angebote auf der Website MY PRETTY WEDDING unter www.myprettywedding.de sind unverbindlich hinsichtlich ihrer Preise und der Liefermöglichkeit. Die Webseite dient allein der Illustration und stellt kein annahmefähiges Angebot dar. Es handelt sich um ein bloßes Internetschaufenster, das nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) und somit eine rechtlich nicht verpflichtende Handlung zum Abschluss eines Vertrags darstellt. Die zu einem schriftlichen Angebot gehörenden Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen sowie Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd maßgeblich, sofern sie nicht in einem schriftlichen Vertrag mit Ihnen als verbindlich bezeichnet sind. Angaben in Prospekten, Anzeigen usw., sowie öffentliche Äußerungen durch uns, unsere Vertreter oder Gehilfen (§ 434 I 3 BGB) werden nur Bestandteil der Leistungsbeschreibung, wenn in diesem Vertrag ausdrücklich Bezug darauf genommen wird.
- Eigentums- und Urheberrechte: An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere Zustimmung zugänglich gemacht werden.
- Freibleibendes Angebot: Unsere Angebote sind freibleibend. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich.
- Privatkunden: Als Privatkunden bezeichnen wir Verbraucher i.S.d. § 13 BGB.
- Geschäftskunden: Als Geschäftskunden bezeichnen wir Unternehmer i.S.d. § 14 BGB
- Schriftform: Der mit Ihnen geschlossene Vertrag, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie Aufhebungen dieses Vertrags einschließlich seiner Anlagen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses
- Kundenservice: Sie erreichen den Kundenservice Montag – Donnerstag von 10:00 – 16:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 8039 / 90 87 86 6 oder per E-Mail unter info@myprettywedding.de
2) BESTELLVORGANG, VERTRAGSSCHLUSS
- Unverbindliche Aufforderung: Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen auf der Website von MY PRETTY WEDDING unter myprettywedding.de ist kein bindendes Angebot im rechtlichen Sinne. Sie ist eine unverbindliche Aufforderung an Sie, ein Angebot zum Kauf einer Ware abzugeben. Wir behalten uns eine Ablehnung einer Bestellung vor. Sie können über die auf der Website beispielhaft dargestellten angebotenen Waren- und Dienstleistungen einen verbindlichen schriftlichen Vertrag nur in unserem Ladenlokal schließen. Wir behalten uns eine Ablehnung eines Bestellwunsches ausdrücklich vor.
- Bestellvorgang: Bei einer persönlichen Beratung in unserem Ladenlokal wird die Bestellung im Ladenlokal besprochen und von uns ein detailliertes Angebot für Sie erstellt.
- Vertragsschluss: In unser Ladenlokal kommt ein Vertrag mit uns nur durch die Unterzeichnung eines Vertragsformulars zustande. Dazu erhalten Sie einen von uns unterschriebenes, verbindliches Vertragsangebot ausgehändigt, das Sie entweder gleich im Ladenlokal unterschreiben und damit annehmen können oder auch nur mit nach Hause zum Überdenken nehmen können. Ihre Annahmefrist im Sinne von §§ 147, 148, 150 BGB beträgt zwei Wochen. Solange ist unser unterschriebenes Vertragsangebot bindend.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Abweichungen bei Abbildungen der zum Verkauf, Herstellung oder Miete stehender Waren sind möglich. Irrtümer sowie Änderungen der Artikel behalten wir uns vor.
3) Preise
- Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise als Nettopreise „ab Werk“. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen, gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer. Weitere auftragsbezogene Ausgaben, etwa für den Abschluss von Versicherungen, gehen ebenfalls zu Lasten des Bestellers. Angebote an Verbraucher verstehen sich als Bruttopreise.
- Kostenvoranschläge werden so genau wie möglich erstellt, sind aber unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anders bestimmt ist. Die Berechnung erfolgt auf Grund der tatsächlich angefallenen Kosten oder aufgrund eines verbindlichen Vertrags.
und Stornobedingungen
- Der Kunde ist Vorleistungspflichtig. Jede Rechnung ist ohne Abzug zu zahlen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Bei Vermietungen (insbesondere von Servietten) sowie bei Verkäufen kann der Rechnungsbetrag auch bei Abholung in bar entrichtet werden. Ein Versandt der Ware ist nur bei Vorauskasse möglich.
- Geschäftskunden erhalten bei Vertragsschluss eine Abschlagsrechnung von 40%. Diese ist innerhalb von 7 Tagen an uns zu zahlen. Die restlichen 60% der Auftragssumme, werden 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin zur Zahlung fällig. Sie bekommen jeweils eine gesonderte Rechnung.
- Privatkunden erhalten bei Vertragsschluss eine Abschlagsrechnung über 30% des Auftragswerts. Dieser Abschlag ist innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Die restlichen 70% der Auftragssumme, werden 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin zur Zahlung fällig. Sie bekommen jeweils eine gesonderte Rechnung.
- Nicht oder nicht vollständig geleistete Abschlagszahlungen berechtigen uns nach entsprechender Androhung und Fristsetzung zum Rücktritt. Im Falle von nicht oder nicht vollständig erbrachten Abschlagszahlungen sind wir berechtigt, unsere Leistung bis zur Zahlung der Abschlagsrechnung zurückzubehalten. Eine Vorleistungsverpflichtung trifft uns nicht.
- Unsere Vertreter und unsere Erfüllungsgehilfen sind nicht berechtigt, für uns Zahlungen entgegenzunehmen, es sei denn, sie legen eine entsprechende Vollmacht vor.
- Eine Aufrechnung mit Ansprüchen, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind, ist ausgeschlossen.
- Für den Fall der Stornierung von Aufträgen durch den Kunden gelten folgende Fristen und Pauschalen:
- erfolgt die Stornierung mehr als 6 Wochen vor dem Event, behalten wir uns vor, von der gesetzlichen Ausfallentschädigung in Höhe von 5% der gesamten Auftragssumme Gebrauch zu machen. Ebenso werden bereits ausgeführte Leistungen wie. z.B. das Beratungsgespräch, Besichtigungen und individuell bestellte Verkaufsware in Rechnung gestellt.
- erfolgt die Stornierung bis 6 Wochen vor dem Event, so sind 50% der Auftragssumme zu zahlen
- erfolgt die Stornierung bis 2 Wochen vor dem Event, so sind 75% der Auftragssumme zu zahlen.
Es sei denn, der Kunde kann den Nachweis führen, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wir werden die Stornoquote mit einer bereits erhaltenen Anhaltung verrechnen.
Eine Umbuchung eines fest gebuchten Auftrags (Mietware und/oder Serviceleistungen) ist nur durch unsere Zustimmung möglich. Hierfür erheben wir eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 5% der gesamten Auftragssumme. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
Bei einem behördlichen Verbot von Veranstaltungen behalten wir uns vor, von der gesetzlichen Ausfallentschädigung in Höhe von 5% der gesamten Auftragssumme Gebrauch zu machen.
Entscheidet sich der Kunde aufgrund von behördlichen Vorgaben in Bezug auf die Durchführung von Veranstaltungen für eine Stornierung/Kündigung des Auftrags, obwohl die Durchführung zum Zeitpunkt der Verschiebung bzw. Stornierung/Kündigung möglich gewesen wäre, gelten je nach Zeitpunkt der Stornierung/Kündigung die oben genannten Stornobedingungen.
4) Lieferung
- Von uns genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden. Das Verstreichen verbindlicher Fristen berechtigt den Kunden zum Rücktritt oder zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung nur nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Tagen und mit der Erklärung, die Leistung nach Ablauf der Frist abzulehnen. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Bestellers. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
- Wir sind berechtigt, Teilleistungen vorzunehmen und zu berechnen.
- Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen unsererseits oder seitens eines unserer Lieferanten verlängert die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Ist die Behinderung nicht kurzfristig zu beheben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Seite wird hiervon nicht berührt.
- Stellt sich nach Auftragserteilung heraus, dass der Kunde keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis der Besteller die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat.
- Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5) Montage, Mitwirkungspflichten
- Soweit Leistungen einschließlich Montage geschuldet werden, wird mit der Montage erst begonnen, wenn der Kunde in Textform mitgeteilt hat, dass alle Vorbereitungen, die der Kunde erbringen muss, erbracht sind.
- Soweit die Montage auf Grund von Umständen verzögert wird, welche der Kunde oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.
- Lässt sich eine vereinbarte Frist infolge von höherer Gewalt bei uns oder unseren Zulieferern nicht einhalten, so verlängert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall werden wir den Kunden umgehend unterrichten. Dauern die behindernden Umstände drei Tage nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen von uns nicht verschuldeter Überschreitung der Frist sind ausgeschlossen.
- Im Fall unseres Verzugs ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen, die jedoch mindestens 3 Werktage betragen muss. Nach ihrem Ablauf ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Weitergehende vertragliche Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern unser Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht.
- Die Montagekosten sind gegliedert in Arbeitsstunden, Zuschläge für Überstunden sowie Reisekosten und Zulagen. Vorbereitungs-, Reise-, Warte- und Wegezeit werden als Arbeitszeit verrechnet. Verzögert sich die Montage ohne unser Verschulden, so hat der Besteller alle Kosten für die Wartezeit und weitere Reisezeit zu tragen.
6) Eigentumsvorbehalt bei Verkaufsware
- Das Eigentum an der gelieferten Verkaufsware bleibt solange vorbehalten, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Geschäftskunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich künftig entstehender Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch, wenn Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Im Falle der unbaren Zahlung des Bestellers gilt dessen Leistung erst als erbracht, wenn wir uneingeschränkt über das Geld verfügen können.
- Das Eigentum an der gelieferten Verkaufsware bleibt solange vorbehalten, bis unsere Forderungen gegen den Privatkunden aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.
- Der Kunde ist berechtigt, die Verkaufsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt uns hiermit alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt er auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch werden wir von diesem Recht keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von der Abtretung zu unterrichten.
- Im Falle der Pfändung von Sachen, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, ist der Kunde verpflichtet, den Pfändungsgläubiger von unserem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten und uns die Pfändung unverzüglich anzuzeigen. Dem Kunden ist untersagt, mit Dritten Abreden zu treffen, die unsere Rechte beeinträchtigen können.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet uns der Kunde hiermit unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die Ware mitzunehmen.
- Der Kunde darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus diesen hergestellte Sachen ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (zum Beispiel Leasing), die die Übereignung unserer Vorbehaltsrechte einschließen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den uns zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an uns zu zahlen.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % oder ihren Nennbetrag um mehr als 50 % übersteigt.
7) Gewährleistung allgemein
- Gesetzliche Bestimmungen: Soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Mitteilung offensichtlicher Fehler: Sollte die gelieferte Ware nach Untersuchung durch Sie oder durch eine zum Empfang berechtigte Person offensichtliche Transport-, Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so bitten wir Sie, solche Fehler unverzüglich uns gegenüber oder gegenüber dem Mitarbeiter des Lieferdienstes, der die Ware anliefert, mitzuteilen. Ihr Gewährleistungsrecht bleibt auch bei Versäumung dieser Mitteilung natürlich in jedem Fall unberührt
8) Gewährleistung bei Verkaufsware
- Weist die Ware bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nachbesserung kann auf den Austausch der mangelhaften Teile beschränkt werden. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, gehen zu unseren Lasten. Machen diese Kosten mehr als 50 % des Lieferwertes aus, so sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
- Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt, oder verweigert wird, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine der Wertminderung entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder – in den Grenzen der folgenden Absätze – Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für gebrauchte Waren. Für diese sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Bei gebrauchten Waren haften wir für Sachmängel nur bei ausdrücklicher Garantieübernahme, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- 478 BGB bleibt durch die Abs. 1 – 3 unberührt.
- Eine Rückgabe bei maßangefertigten mangelfreien Waren ist ausgeschlossen.
9) Mietware
- Die Standardmietdauer beträgt 4 Tage. Ab dem 5. Tag der Mietdauer werden pro Tag 25% des Mietwertes nachberechnet.
- Bei einem Defekt oder einer Beschädigung der Mietware wird dem Kunden der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt bei einem Verlust der Ware z.B. durch Diebstahl.
- Ist die Mietware stark verschmutzt, werden dem Kunden die zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Ist eine Reinigung nicht mehr möglich, so ist der Widerbeschaffungswert zu ersetzen.
- Bei defekten Leuchtmitteln werden dem Kunden 50% des Widerbeschaffungswertes in Rechnung gestellt.
- Unsere Kerzen sind „tropfarm“. Sollten durch Windzug oder sonstige äußerliche Einwirkungen Schäden und/oder Verunreinigungen auf fremden Mietgegenständen entstehen, übernehmen wir hierfür keinerlei Haftung und/oder Reinigung.
- Bis 6 Wochen vor Veranstaltungstermin können die Stückzahlen der Mietware angepasst werden. Eine Änderung nach dieser Frist ist nicht mehr möglich.
10) Haftungsbeschränkung
- Für alle Pflichten: Für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Gleiches gilt für die Haftung im Fall ausdrücklich übernommener Garantien, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsnormen.
- Für Kardinalpflichten: Soweit kein Fall des Absatz 1 Satz 2 dieser Ziffer 11 vorliegt, haften wir für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte.
- Handelt es sich um eine leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten im Sinne dieses Absatz 2 dieser Ziffer 11, so ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Entgangener Gewinn: Über Ziffern 11.1 und 11.2 hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; ebenfalls für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
- Vergebliche Aufwendungen: Die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 11 gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB)
11) Geltendes Recht und Gerichtsstand FÜR KAUFLEUTE
- Auf das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts Anwendung. Diese Rechtswahl gilt nicht, falls Sie Verbraucher sind und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Land oder der Schweiz haben. Denn dann bleiben zwingende Rechtsvorschriften dieses Landes weiterhin anwendbar.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, soweit die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind und kein gesetzlich ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
12) Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist, soweit zulässig unser Geschäftssitz. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
- Ist Versendung vereinbart, geht die Gefahr mit Übergabe der Sache zur Versendung auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn wir die Ware mit eigenen Fahrzeugen transportieren. Verzögert sich die Lieferung in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, also insbesondere für den Fall des Annahmeverzuges durch den Besteller, geht die Gefahr mit Ablauf des Tages unserer Lieferbereitschaft auf den Besteller über.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie Aufhebungen dieses Vertrags einschließlich seiner Anlagen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.
- Die Parteien sind nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.